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Preise

Bei meiner Preiskalkulation orientiere ich mich an den Vorgaben der KÜO von 2009, das ist die gewohnte von fast allen Schornsteinfegerbetrieben verwendete Berechnungsgrundlage

In diesen Rechnungen sind keine Materialkosten enthalten und sind somit nach §35a, Abs.2 EStG steuerlich absetzbar.

Des Weiteren kann mit mir auch eine Teilzahlung vereinbart werden.

 Feuerwehrrabatte siehe Preise.

(Rabatte gelten nicht für hoheitliche Rechnungen wie Feuerstätten-Abnahmen oder Feuerstättenschau (2 -mal innerhalb von 7 Jahren), da die entsprechende Gebührenordnung eingehalten werden muss).

 

Copyright by Sven Thormann 2014